Samstag, 24. September 2016

news vom 2016-09-24


Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -
  

Der Vortrag vom 21.09.2016 von 
Bruno Kaufmann >>

"Am Rande des Vulkans
- oder: weshalb sich Island mit dem Volksentscheid
so schwer tut"

ist online ;-) 


PS:
Unser Budget für diese Reihe ist nun aufgebraucht. Wenn es weitergehen soll, sind wir auf Spenden angewiesen... 
Danke an dieser Stelle an F.D., der einen großen Schein für den 21.9. zur Ermöglichung gespendet hat. Denn Raumbezahlung und Reisekosten/Honorar für Impulsgeber/innen braucht's ja! Den Rest ermöglichen wir als Team wie gehabt ehrenamtlich.
!Also! Aufruf von uns für die Fortführung unserer Arbeit für den "Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V." >> Spendet etwas, wenn ihr könnt - dann können wir auch besser auf den "Putz haun"!



Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck von der Ini artikel20gg.de 


Samstag, 10. September 2016

news vom 2016-09-10


Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -

Bruno Kaufmann
Unser nächster Vortrag naht >>

Vortrag am 21.09.2016 um 19:30 im Rahmen der Vortragsreihe "Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen" mit Bruno Kaufmann u.a. von democracy international zum Thema Volksabstimmung - Schwierigkeiten in der Praxis am Beispiel Islands ...
Wie immer im Saal im Haus der Demokratie, Berlin.

In den Sommerferien hat der mutige Richter Jens Petermann, der bei uns vor einem Jahr diesen Vortrag hielt, erneut dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob HartzIV-Sanktionen grundgesetzwidrig sind. Der Richter will es wissen!
Zum 1. August 2016 sind für HartzIV-Berechtigte massive Verschärfungen in Kraft getreten, mehr dazu hier >> und hier >> 

Hinweisen wollen wir auch auf ein Buch von dem Staatsrechtler und Ex-Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm, der die Geschichte der EU als eine schleichende illegitime Machtübernahme, als einen verdeckten Putsch beschreibt.   

Jetzt freuen wir uns erst mal auf ein Wiedersehen mit allen Interessierten am Mittwoch, 21. September 2016

Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck
von der Ini artikel20gg.de
 

Mittwoch, 20. Juli 2016

news vom 2016-07-20


Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -
       
 Noch kurz vor der Sommerpause einige Mitteilungen von uns:
  
1) Save the Date:
Vortrag am 21.09.2016 im Rahmen der Vortragsreihe "Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen" mit Bruno Kaufmann von democracy international u.v.a.m. zum Thema Volksabstimmung - Schwierigkeiten in der Praxis am Beispiel Islands ...
   
2) Morgen Abend, den 21.07.16 um 18:00 in Berlin-Marzahn hält Diana Aman einen Vortrag:  "Verhinderung des Schöpfertums - aktuelles Arbeitsethos auf Abwegen?"
  
3) Aha! >> 
Unser Bundespäsident war mal für, jetzt ist er gegen bundesweite Volksentscheide.

Gauck lehnt Volksentscheide auf Bundesebene ab.
Der Bundespräsident lehnt es ab, Bürgern politische Fragen auf Bundesebene zur Abstimmung in Referenden vorzulegen. "Als ich vor vielen Jahren in die Politik kam, war ich ein Anhänger von Volksentscheiden", sagte Gauck.  "Inzwischen habe ich einige Erfahrungen damit gesammelt und sehe es differenzierter." Noch ein Link hier.
       
4) Mehr Demokratie e.V. hat sich intensiv mit der Frage der Umsetzung von Artikel 146 GG beschäftigt >> hier oder hier zu finden. Da gibt's weiterhin Diskussionsbedarf ;-)

  
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Informationen, was die Gruppe "GG20" (www.artikel20gg.de) aktuell beschäftigt, findet Ihr auch auf dem Blog, der regelmäßig aktualisiert wird ;-)

Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck
von der Ini artikel20gg.de

Sonntag, 17. Juli 2016

Die Zeit ist reif für Volksentscheide (Heribert Prantl 2012)

http://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsmaessigkeit-von-plebisziten-die-zeit-ist-reif-fuer-volksentscheide-1.1392376

26. Juni 2012, 12:35 Uhr
 

Verfassungsmäßigkeit von Plebisziten
Die Zeit ist reif für Volksentscheide           


Volksabstimmungen
auf Bundesebene sind keine Keckheit der Bürger, sondern ein Verfassungsgebot - das viel zu lange ignoriert wurde. Die Behauptung, für Plebiszite bedürfe es einer Grundgesetzänderung, ist Unsinn:  Notwendig ist allein ein regelndes Ausführungsgesetz               
 
Ein Kommentar von Heribert Prantl
 
Es gibt ein Wort im Grundgesetz, das dort an prominentester Stelle steht, aber trotzdem nie respektiert worden ist. Die Politik hat diese Stelle jahrzehntelang überlesen, der Gesetzgeber hat sie überblättert. Und die Wissenschaft hat so getan, als sei sie ein Lapsus der Mütter und Väter des Grundgesetzes. Die Staatsrechtler brachten die irrwitzigsten Auslegungsmethoden in Stellung, um nachzuweisen, dass diese Stelle so auszulegen sei, dass sie keinen Anwendungsbereich und keinen Sinn hat. Kurz: Man hat sich das Wort "Abstimmungen" aus dem Grundgesetz einfach weggedacht.
Mainstream-Politik und -Wissenschaft taten so, als stünde im Artikel 20 Absatz 2 nur etwas von Wahlen. Aber da steht mehr. Auf die Fundamentalnorm "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" folgt eine zweite Fundamentalnorm: Die Staatsgewalt "wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt". Dieses Wort "Abstimmungen" ist seit mehr als 60 Jahren, als sei es hochgefährlich, weggesperrt und in Sicherungsverwahrung gehalten worden. Die Bürger durften auf Bundesebene zwar alle paar Jahre wählen; abstimmen aber durften sie nie. Das ist ein Verfassungsverstoß durch Unterlassen, ein Verfassungsverbrechen im Fortsetzungszusammenhang.
Die Ausübung der Staatsgewalt durch "Wahlen und Abstimmungen" ist ein Grundsatz, der dem Grundgesetz so wichtig war und ist, dass es ihn (so wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde) für unabänderlich erklärt hat: Die Forderung nach Plebisziten auf Bundesebene ist daher nicht eine Keckheit der Bürgergesellschaft, sondern ein bisher unerfülltes, aber unabänderbares zentrales Verfassungsgebot.
Wahlen und Abstimmungen: Dabei handelt es sich um einen Auftrag an den Gesetzgeber, dem sich dieser bisher zur Hälfte verweigert hat. Er hat zwar ein Wahlgesetz geschaffen, in dem er die Regularien für die Bundestagswahl regelt. Ein entsprechendes Gesetz, in dem die Regularien für Volksabstimmungen geregelt werden, fehlt. Jahrzehntelang ist behauptet worden, dass man erst das Grundgesetz ändern müsse. Das ist eine sonderbare Behauptung. Warum soll man das Grundgesetz ändern, um etwas hineinzuschreiben, was dort schon ausdrücklich steht? Man braucht also für ein Plebiszit auf Bundesebene keine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit, sondern nur ein Ausführungsgesetz - so wie beim Wahlrecht auch.
 
Ungeschriebene Supernorm
 
Der Mythos von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist der letzte falsche Mythos, der dem Plebiszit auf Bundesebene noch im Wege steht. Alle anderen Mythen sind schon als falsch entlarvt worden: Der Berliner Staatsrechtler Hans Meyer hat sie soeben in einem brillanten Aufsatz in der Juristenzeitung der Reihe nach abgehakt. Zuvorderst steht die Behauptung, die Weimarer Republik sei an den Volksabstimmungen gescheitert. Das ist ein verfassungspolitisches Märchen. Es gab damals überhaupt nur drei Volksbegehren, und die scheiterten schon im Vorfeld an den Quoren.
Jurist Meyer stellt fest: Volksabstimmungen auf Bundesebene stand schon bisher nichts im Weg - nur der Zeitgeist, der so tat, als gebe es eine ungeschriebene Supernorm, die das rein repräsentative Prinzip für absolut und verbindlich erklärt. Eine solche Norm stünde aber im Widerspruch zu allen Länderverfassungen; sie alle kennen das Plebiszit.
Der Zeitgeist hat sich gedreht: Er drängt auf die Erfüllung des Verfassungsgebots, auch Abstimmungen zu ermöglichen. Es ist Zeit für Volksabstimmungen im Sinn des Artikels 20 Absatz 2. Es ist fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass diese Zeit just jetzt kommt, in einer historischen Situation, in der nach Artikel 146 über das Grundgesetz ganz generell abgestimmt werden muss, nämlich über seine europäische Fortschreibung und Ergänzung. Beides ist unabhängig voneinander, hat aber miteinander zu tun: Der Souverän pocht auf sein Recht.
 
 

Dienstag, 5. Juli 2016

news vom 2016-07-05


Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -
    
Um die Dinge für wirkliche Demokratie in Deutschland und Europa in Gang zu bringen setzen wir uns ja bereits seit Anfang 2016 für die Schlüssel-Idee von Heinz Kruse "VvV" ein. Dazu hat Ralph am 29.5.16 auf dem Fest "Grundeinkommen abstimmen" vom "Omnibus" einen knapp 10 minütigen Vortrag vor Menschen gehalten, die seit Jahrzehnten um die bundesweite Volksabstimmung ringen. Hier noch einmal der Text des Vortrages; hier der Film-Mitschnitt. Man merkt, Ralph war etwas aufgeregt, den Gedanken in 5 Minuten unterzubringen ;-)
           

  Wir danken Edda Dietrich vom Omnisbus für den Zusammenschnitt & Bereitstellung.
    
Foto: Bert Herden Berlin
  
Auf dem Podium: Brigritte Krenkers als Moderatorin sowie Dr. Sascha Liebermann, Ronald Blaschke, Daniel Schily, Susanne Wiest, Helwig Fenner sowie eine Gewinnerin bei Mein-Grundeinkommen e.V.
  
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Save the Date: nächster feststehender Vortrag am 21.09.2016 im Rahmen der Vortragsreihe "Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen" mit Bruno Kaufmann von democracy international u.v.a.m. zum Thema Volksabstimmung - Schwierigkeiten in der Praxis am Beispiel Islands ...
    
Informationen, was die Gruppe "GG20" (www.artikel20gg.de) aktuell beschäftigt, findet Ihr auch auf dem Blog, der regelmäßig aktualisiert wird ;-)



Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck
von der Ini artikel20gg.de

Donnerstag, 2. Juni 2016

news vom 2016-06-02

Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -
Ziel noch nicht erreicht! Aktuelle Mitteilung von heute:
Bundesverfassungsgericht lehnt die vom SG Gotha eingereichte Richtervorlage zur Überprüfung der Sanktionen in Hartz IV als unzulässig ab! >> Blog 
Wir hatten in unserer Vortragsreihe den Richter Petermann aus Gotha eingeladen, über diese von uns initierte Richtervorlage und weitere Vorgehensweise des BVerfG zu berichten.

      
Somit stellt sich die von Ralph & Team aufgeworfene Frage nach einem "Marsch nach Karlsruhe" neu ...
   
Um die Dinge in Gang zu bringen setzen wir uns ja bereits seit Anfang 2016 für die Schlüssel-Idee von Heinz Kruse "VvV" an. Dazu hat Ralph am 29.5.16 auf dem Fest "Grundeinkommen abstimmen" vom "Omnibus" einen 5-10 minütigen Vortrag vor  Menschen gehalten, die seit Jahrzehnten um die bundesweite Volksabstimmung ringen. Den Vortrag kann man zur Zeit als Text nachlesen, der Film-Mitschnitt folgt bald. Soviel sei verraten: es gab einen kraftvollen Applaus ;-)

Foto: Bert Herden Berlin

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 Der Film vom 21.5.16  "Meinung-Freiheit-Kunst" ist übrings auch fertig geschnitten ;-)

  

Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck
von der Ini artikel20gg.de


Mittwoch, 1. Juni 2016

Ein souveräner Weg zur Volksabstimmung ...

Grundeinkommen durch Volksabstimmung?
Was machen, wenn die Politik sich sperrt?

Ein souveräneR Weg zur Volksabstimmung
auf Bundes- und Verfassungsebene
5-Minuten-Rede zum Fest "Grundeinkommen abstimmen"
gehalten am 29.05.2016 in Berlin
von Ralph Boes
 
 
Liebe Freunde,
 
 
zunächst möchte ich der Schweizer Initiative Grundeinkommen und der Generation Grundeinkommen danken für die unglaubliche Initiative und für die riesige Aktion, die jetzt zur Schweizer Volksabstimmung führt.
 
Eine Schweizer Zeitung hat geschrieben, dass durch die Initiative
"die erregendste Debatte sein Menschengedenken" in der Schweiz losgetreten sei
– und das ist sicher die Wahrheit – und das gilt sicher nicht nur für die Schweiz.

 
Dann möchte ich dem Omnibus für direkte Demokratie danken, der das Thema für Deutschland mit dem in Deutschland so schwierigen Thema Volksabstimmung verknüpft hat.
 
---
 
Wenn ich jetzt hier 5 Minuten sprechen darf, dann möchte ich zum letzten Punkt sprechen:
 
Wir haben ja in Deutschland das Problem, dass es eine Volksabstimmung nur in sehr eingeschränkter Weise gibt:
- hier und da zwar auf Landesebene,
- für die wesentlich wichtigeren bundespolitischen Fragen oder gar Fragen der Verfassung allerdings nicht.
 
Dass es solche Volksabstimmungen nicht gibt, liegt nun wahrhaftig nicht daran, dass sich nicht genügend Bürger mit Herzblut dafür eingesetzt hätten – ein hervorragendes Beispiel für ein solches Bürgerengagement ist ja gerade der "Omnibus" – sondern daran, dass die Politiker sich dagegen verschließen, weil sie ihre Macht dadurch gefährdet sehen.
 
Ich möchte jetzt einen Gedanken skizzieren, wie das Problem vielleicht zu bewältigen ist, bitte aber, das Gesagte nicht als Kritik an den bisherigen Bemühungen sondern als etwas ganz anderes aufzufassen.
 
Wir hatten letztes Jahr das 66.ste Jahr des Grundgesetzes gefeiert.      
33 Jahre, also die Hälfte davon, bedeuten im Volkszusammenhang ungefähr dasselbe, was 7 Jahre in der individuellen Biographie bedeuten.
 
Nach 7 Jahren in der individuellen Biographie und nach 33 Jahren im Volkszusammenhang werden immer große Entwicklungsschritte gemacht.
 
Vor 66 Jahren wurde uns das Grundgesetz wie eine Windel von außen an den Po gelegt. Jetzt sind wir ungefähr "14" damit geworden – und damit taucht ein ganz neuer "Raum" für uns auf, der vorher so vielleicht noch gar nicht betreten werden konnte:
 
Wenn man das Grundgesetz besieht, steht vorne auf dem Einband darauf:
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". [1]
D.h. es ist uns wirklich wie eine Windel an den Po gelegt
und nicht aus unseren Kräften selbst entstanden.

 
Jetzt sind wir "14" damit – und da ist es, wie in der Schule, dass man nicht mehr von außen etwas vorgelegt bekommen, sondern SELBST etwas ergreifen will.
D.h., die alten Autoritäten – da sind zunächst die Besatzer und dann unsere Politiker –
müssen zur Seite treten,
- damit wir uns eigenständig mit den Welttatsachen, die ihr zugrunde liegen, auseinandersetzen
- und selbst die Grundlagen unserer Gesellschaft, den sog. "Gesellschaftsvertrag" erfassen und be-stimmen können.
 
Das Grundgesetz, wie wir es kennen, ist FÜR die BRD gemacht –
Wie schaffen wir es
es SELBST in die Hand zu bekommen?  
uns SELBST unseren Gesellschaftsvertrag zu machen?

 
Nun, während ganz vorne auf dem Grundgesetz
"Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland"
steht, steht ganz hinten, in seinem letzten Artikel, im Artikel 146:
"Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." [2]
 
D.h., hier ist genau der Weg gewiesen, wie man zwischen 14 und 21 Jahren –
d.h., zwischen dem 66.sten und dem 99.sten Jahr des Grundgesetzes –
d.h. bis zur vollen Souveränität –
mit dem Grundgesetz umzugehen hat:
     
Wir haben uns als Volk unsere Verfassung selbst zu geben
– unabhängig von den übrigen Machtverhältnissen
– und vor allem gänzlich unabhängig vom Gefallen oder Nicht-Gefallen unserer Politik.
     
---
 
Und da kommt jetzt die Idee, die ich gerne vorbringen möchte:
 
Wir richten eine Volksabstimmung ein an einem – noch zu ermittelnden –Tag X
- innerhalb der nächsten Jahre
- UNABHÄNGIG von der Politik!
in der wir folgende Fragen zur Abstimmung stellen:
    
1.) Ich stimme zu,
das Grundgesetz der BRD nach Artikel 146 als Verfassung der BRD zu übernehmen.
    
D.h., wir diskutieren nicht erst über verschiedene Verfassungsmodelle, die wir irgendwann dann einmal umsetzen wollen – und schieben damit den Start unserer Souveränität auf den Sankt Nimmerleinstag,
sondern erheben ganz  einfach das vorhandene Grundgesetz zur Verfassung
mit allen Fehlern, die es vielleicht hat.
     
Das ist der erste Akt der Übernahme der Volkssouveränität.
Damit die Sache aber auch SINN macht –
damit durch diesen Akt auch wirklich die Machtverhältnisse geändert werden und nicht nur dem Grundgesetz ein neuer Name gegeben wird –
ergänzen wir die Abstimmung durch folgende drei Punkte:
1.) Ich stimme zu,
den Artikel 20(2) des Grundgesetzes
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt" [3]
in den Satz:
"Sie wird vom Volke in Wahlen und Volksabstimmungen ausgeübt"
zu ändern.
2.) Ich stimme zu,
dass vor wichtigen politischen Fragen und Grundsatzentscheidungen das Volk nach seinem Willen zu befragen ist.
3.) Ich stimme zu,
dass auch über die Inhalte der Verfassung allein und unmittelbar das Volk zu bestimmen hat.
       
Wir * denken,
dass die Erhebung des jetzigen Grundgesetzes - mit diesen drei Zusätzen zur Verfassung (!) - eine große Zustimmung im Volk erfahren kann
und man DANACH – durch die dadurch etablierte Volksabstimmung auf Länder – Bundes- und Verfassungsebene – auch alle anderen strittigen Punkte abarbeiten kann.
    
Wir denken, dass auch Politik und Presse sich kaum OFFEN gegen ein solches Projekt stellen können,
weil wir
1.) nur das derzeit gültige Grundgesetz – mit allen auch giftigen Änderungen, die es in der Zeit erfahren hat – zur Verfassung erheben wollen
und
2.) die Erhebung der Grundgesetzes zur Verfassung Inhalt des Grundgesetzes selbst
und die Einrichtung der Volkssouveränität der Grundauftrag des Grundgesetzes ist.
    
Wir sehen diesen Schritt für nichts anderes als den Türöffner für alle Veränderungen, auf die wir so lange warten, an.
Für nicht mehr - aber auch nicht für weniger!
Das Grundeinkommen kann dann auch in Deutschland zur Volksabstimmung gestellt werden.
  
Liebe Freunde, macht ihr mit?
 
 
  
______________
 
Anmerkung:
 zu *: "Wir", das sind inzwischen etliche Initiativen in Deutschland. Der Gedanke ist von Heinz Kruse, Hannover, entwickelt. S.: Verfassung vom Volk

  


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Nachtrag:
 

Ein EinwanD
 

Das wäre doch sehr ungünstig, wurde mir gesagt: einfach das bestehende Grundgesetz zur Verfassung zu erheben - und erst dann zu klären, was in der Verfassung stehen soll.

Die Antwort

Ja klar muss die Verfassung verbessert werden. Wenn wir aber zuerst darüber diskutieren, wie sie am Ende aussehen soll, entflammen unendliche Diskussionen, die uns immer weiter auseinander führen.

UND: Wir diskutieren als Vasallen, während "die da oben" Störfeuer und Störer in die Diskussion entsenden und immer weiter treiben, was sie wollen.

Indem wir das bestehende Grundgesetz zur Verfassung erheben - und dabei auf allen Ebenen die Volksabstimmung etablieren (!)
sind wir
sofort der Souverän - und können dann durch Volksabstimmung alles ändern.


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Samstag, 21. Mai 2016

news vom 2016-05-21

Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -
 
der Vortrag von Vorgestern ist online! >>  "Wer hat in unserem Staat das Sagen?"
Der Vortrag vom Ralph geht ca. 45 min. Die ersten 30 Minuten umreißt der das Feld, warum wir Volksabstimmungen nötig brauchen in Deutschland und Europa. Die Schweiz wird erwähnt als Vorbild für die richtige Stimmung ;-)
Den Gedanken, welches Werkzeug (VvV) wir als Bürger/innen einsetzen können,  um dahin zu kommen, was wir wollen und wie wir die Gesellschaft selbst gestalten, fängt ca. nach 30 Minuten an. Die Diskussion mit vier Grundfragen schließt nach dem Impulsreferat an. Ein Inhaltsverzeichnis wird noch erstellt und auf unsere Homepage eingepflegt.
 
 
Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck
von der Ini artikel20gg.de

Samstag, 14. Mai 2016

News vom 2016-05-14


Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -

  
Es gibt zwei neue Veranstaltungen anzukündigen ;-)

1.)
Ralph Boes ist wieder Gast als Referent am 19.05.2016 beim "Runden Tisch" in der ev. Kirche in der er 2015 politisches Asyl erhalten hatte.
Die Veranstaltung mit dem Thema: "Wer hat im Staat das Sagen" beginnt um 18:00 und wird sich mit der klugen Idee Verfassung-vom-Volk beschäftigen. Mitdenken ist ausdrücklich gefragt! Siehe dazu auch unsere Mitteilung auf unserer Homepage.
2.)
Am 21.05.2016 in Berlin-Wedding geht's dann mal ganz anders weiter: Ralph Boes wurde von Künstlern eingeladen, zur aktuellen politische Lage seinen Standpunkt zu verlautbaren. Insb. entfacht durch den Böhmermann-Fall. Sie laden ein mit den Worten:
"Wie heißt eine Veranstaltung, in der Dichter, Denker und Musiker reden, während andere dabei zuschauen? Wenn es Jauch und Lanz und Kerner nie gegeben hätte, würde man TALK SHOW sagen. So aber heißt es kurz und knapp: „Carsten Klatte, Ralph Boes, Cellolitis und ToM Manegold sagen ihre MEINUNG über FREIHEIT und machen KUNST“. Ein musikalisches Kolloqium.

Für unsere Facebookfreunde: 

Diese Veranstaltung findet statt
am 21.05.2016
um 20:00
im Periplaneta Literaturcafé Berlin
Bornholmer Str.81a, 10439 Berlin
  
Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck
von der Ini artikel20gg.de
    
  
 

Sonntag, 10. April 2016

News vom 2016-04-10

Liebe Interessenten der Vortragsreihe artikel20gg.de -
unser Verein hat sich in der letzten Sitzung am 22.3.16 entschlossen eine Kooperation mit dem Verein Verfassung-vom-Volk für den gemeinsamen politischen Ansatzpunkt einzugehen: die Verfassung mit bundesweiter Volksabstimmung zeitnah in die Hände des Souveräns zu bekommen. Siehe unsere Mitteilung auf unserer Homepage.
Zur Rolle und Bedeutung von VvV hat sich diese Tage Ralph Boes geäußert in einer Antwort auf eine Blog-Kritik von Josef Hülkenberg.
Außerdem ist endlich der letzte Vortrag vom 26.2.16 (Diana Aman) online, wir hatten technische Probleme und bitten die nicht ganz so tolle Qualität des Videos zu entschuldigen.
Mit freundlichem Gruß
Steffi Burck
von der Ini artikel20gg.de

Freitag, 8. April 2016

Zur Rolle und Bedeutung von VvV

 
Eine Auseinandersetzung zur Rolle und Bedeutung von VvV
in der Frage der Entwicklung der Demokratie

- Ralph Boes -


Lieber Joseph –

ich sehe deine Enttäuschung  – und ich verstehe sie.
In gewisser Weise geht es Dir nicht anders, als es mir ergangen ist. Du weißt: Ich stehe für bedingungsloses Grundeinkommen – und in VvV ist nicht mit einem einzigen Wort davon die Rede. Und so ist es mit ALLEN Gedanken, die man zur Verbesserung unserer Demokratie, zur Regionalisierung usw. haben kann. Von NICHTS davon ist in dem Vorschlag von VvV die Rede.

Trotzdem finde ich VvV inzwischen unaussprechlich gut!
VvV bietet den Ansatzpunkt, in der Politik wieder etwas im Sinne des Volkes / der Bevölkerung zu bewegen – auch wenn die Politik selbst das absolut nicht will!

Heute haben wir ja das Problem, dass wir so viele Dinge gerne ändern würden – aber die sog. Politik uns einfach übergeht. Sie wird schon lange nicht mehr vom Volk, sondern fast ausschließlich von den Geldmärkten und von den Großkonzernen gesteuert und tritt oft gegen den Willen der Menschen und der Bevölkerungen der Länder an. Dass das Volk der Souverän sei, wie im Grundgesetz gefordert – das heute zu behaupten, ist absurd.
 
VvV stellt da die Machtfrage! Die Stärke von VvV liegt nicht darin, dass  Ideen entwickelt werden, wie die Republik – oder wie Europa – weiter entwickelt werden können. Weder geht VvV auf die Gemeinwohlökonomie, noch auf Grundeinkommen, noch auf sonst irgendetwas im großen Spektrum der Ideen zur Erneuerung der Demokratie, der Wirtschaft, des Rechtswesens, des sozialen oder des kulturellen Lebens in Deutschland oder Europa ein.

VvV stellt einfach die Machtfrage: WER hat überhaupt etwas zu bestimmen? Geben uns – wie heute – die Geldmärkte und die Wirtschaft unsere Strukturen und Gesetze vor? Oder bestimmen wir uns als Menschen, als Bevölkerungen und Bürger der Verhältnisse, in denen wir leben und für die WIR letztlich auch alle selber bürgen, d.h. "den Kopf hinhalten" müssen, selbst?

Ohne dass diese Frage gestellt und zu unseren Gunsten beantwortet ist – und VvV ist da das einfachste und überzeugendste Mittel ! – stehen wir mit allen unseren weiterführenden Gedanken und Ideen da, wie ein Maler ohne Leinwand und Pinsel, ein Erfinder ohne Werkstatt und Material, ein Baumeister ohne Steine, Grund und Boden. Alle unsere Ideen bleiben Träume, die wir nicht umsetzen können, wenn wir selbst der Souverän nicht sind.

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Erst wer die Macht hat, hat das Sagen!
Die Macht selbst in die Hand zu bekommen – über die Verfassung und über die Politik – nur DAFÜR ist VvV geschaffen. Und da muss man nicht in erster Linie auf den Vortrag von Heinz Kruse (VvV) schauen - sondern sich einfach einmal ansehen, was da vorgeschlagen wird. Und dann muss man sich fragen: was würde geschehen, wenn eine Abstimmung mit diesen Fragen POSITIV vom Volk beschieden würde … ???

Vorgeschlagen wird eine freie Volksabstimmung: außerhalb der derzeit gültigen Gesetze aber gegründet auf Artikel 146 GG:
1) Ich stimme zu, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 146 GG als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen.
 
2) Ich stimme zu, den Artikel 20(2) des Grundgesetzes in folgender Form neu zu fassen:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Volksabstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Ergebnisse von Volksabstimmungen sind bindende Grundlage für politisches Handeln.
 
3) Ich stimme zu, den Artikel 20(5) des Grundgesetzes in folgender Form neu zu fassen:
Vor wichtigen politischen Fragen und Grundsatzentscheidungen ist das Volk nach seinem Willen zu befragen.
 
4) Ich stimme zu, den Artikel 146 des Grundgesetzes in folgender Form neu zu fassen:
Das Volk bestimmt alleinig und unmittelbar über die Inhalte der Verfassung. Ein geeignetes praktisches Verfahren ist dem Volk innerhalb von zwei Jahren zur Abstimmung vorzulegen.
Was kann durch eine derartige Volksabstimmung gewonnen werden?
- Durch Punkt 2 wird die Volksabstimmung endlich in die Verfassung integriert
- Durch Punkt 3 werden die politischen Richtungsentscheidungen (TTIP?, Militär ins Ausland? usw. usf.)
- und durch Punkt 4 selbst Veränderungen der Verfassung bindend in die Hand des Volkes gelegt.
Im Sinne des Axioms des Grundgesetzes, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, wären das alles Selbstverständlichkeiten. In der Schweiz sind diese Selbstverständlichkeiten bereits seit 150 Jahren Realität. Politische Hybris hat die Durchsetzung dieser "Selbstverständlichkeiten" bei uns aber bisher verhindert und das Volk zum bloßen Zuschauer in der – von oben herab betriebenen - Politik gemacht.

Um diese – inzwischen höchstgefährliche - politische Selbstermächtigung auszuhebeln, schlägt nun Heinz Kruse (VvV) vor, an Artikel 146 GG anzusetzen:
 
Nach diesem Artikel "verliert (das Grundgesetz) seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
 
Die Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung liegt also ganz in UNSERER Macht. Da kann die Politik nichts dagegen sagen, weil sie selbst nicht der Souverän, sondern nur ein Erfüllungsgehilfe des Volkswillens und ein Akteur im Rahmen des Grundgesetzes ist, bzw. sein darf.

Sie muss den Akt akzeptieren, ob sie will oder nicht …
Indem wir nun nach Satz 1 der Abstimmung das geltende Grundgesetz zur Verfassung erheben – nehmen wir den Politikern die Butter vom Brot.
 
Sie können da nichts dagegen sagen, da sie auf dieses Grundgesetz JETZT SCHON verpflichtet sind und es, ob noch sauber oder nicht, auch nach Ihrem Gusto ausgestaltet haben.
 
Am INHALT können sie also SO nicht rütteln und auch das Volk nicht für verrückt erklären, wenn es unbedingt das Grundgesetz zur Verfassung erheben will. Es hat nach Artikel 146 das unumstößliche Recht dazu.
 
Was ihnen aufstößt, ist allerdings die FORM: denn dass das Volk an der Verfassung mitzudenken und mitzuentscheiden hat, ist ihnen bis jetzt nicht aufgefallen …

Durch die Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung erheben wir uns auf die systemimmanenteste, gewaltloseste und selbstverständlichste Weise der Politik gegenüber selbst zum Souverän: Ab jetzt bestimmen WIR, was im Staat zu gelten hat und was nicht.  – Und damit wir der Souverän ab dann AUCH BLEIBEN – dafür sind Satz 2 bis 4 gegeben.

---
 
Ich habe noch nie eine so sauber entwickelte, einfache und praktische Idee gesehen, um das unsägliche Machtgebaren unserer Politik (welches in Wahrheit allerdings nichts anderes als pure Ohnmacht gegenüber der Wirtschaft und den Geldmärkten ist) zu beenden.
 
- Natürlich kann man fragen, ob das derzeitige Grundgesetz zu einer von uns gewünschten Verfassung schon genügt; ob es nicht besser wäre, vor der Abstimmung über eine Verfassung erst einen Verfassungsentwurf zu erstellen, der besser unseren Vorstellungen und Einsichten entspricht …

Dass das derzeitige Grundgesetz im Sinne seiner Ideale noch Entwicklungspotential hat und auch unseren Vorstellungen und Einsichten bei weitem noch nicht genügt - darin stimme ich absolut mit Dir überein.

Wenn wir die Diskussion über die Inhalte des Grundgesetzes / der Verfassung aber VOR der Selbstermächtigung beginnen, werden wir NIE zum Ziele kommen, denn das braucht gewaltig Zeit – und JEDER einzelne Punkt spaltet die Gemüter!

Wenn wir wirklich der Souverän sein wollen, der wir laut Verfassung sind, dann müssen wir den Politikern ZUERST die Macht entreißen und ihnen DANN diktieren können, was wir wollen.

Erst die Verfassung in unsere Hand und dann die Veränderungen der Verfassung durch Volksabstimmung – anders herum kann der Weg jetzt nicht mehr gehen.

Heinz Kruse sagt sehr bescheiden, dass seine Ideen nur der Türöffner sind … Sie sind es tatsächlich – für die Durchsetzung aller weiteren Reformen in Richtung Demokratisierung unserer Länder. Sie stellen sie aber nicht nur den Türöffner, sondern sozusagen den "archimedischen Punkt", den Hebelpunkt für die MACHBARKEIT der Reformen dar.
Ohne diesen Hebelpunkt werden alle unsere Reformideen ins Leere gehen.

 
 
Mit herzlichstem Gruß,
Berlin, den 08.04.2016
Ralph (Boes)